Elektronisches Fahrtenbuch TravelControl – Simply the Best

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Autor: Udo Koch

1. Allgemeines

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
uns und dem Auftraggeber (AG). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunk des Vertragsschlusses gültige
Fassung.
1.2. AG im Sinne dieser AGB sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.3. Etwaige entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

2.1. Darstellungen im Internet stellen kein Angebot dar, sondern sind eine unverbindliche Bitte an uns
heranzutreten.
2.2. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe
zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2.3. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (AB) zustande. Bei Lieferung ohne
diese schriftliche AB gilt unsere Rechnung als AB.
2.4. Der AG hat unsere Auftragsbestätigung sofort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Abweichungen
der AB vom Auftrag sind von ihm unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt schriftlich
geltend zu machen.
2.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Fall der nicht richtigen oder nicht ordnungsgemäßen
Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von
uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit unserer Lieferungen
wird der AG unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.6. Sofern der AG den Auftrag auf elektronischem Wege erteilt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und
dem AG nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt. Unberührt
hiervon bleibt die Möglichkeit des AG unsere AGB abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern
(„Download“).

3. Vertragsgegenstand

3.1. Vertragsgegenstand ist die Ware, wie sie in unserem Angebot beschrieben ist.
Über diese Beschreibung hinausgehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber hinausgehender
Verwendungszweck gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch uns als vereinbart. Angaben in
Prospekten, Katalogen, Internetseiten oder ähnliche an eine unbestimmte Vielzahl von Empfängern gerichtete
Werbemaßnahmen /Informationen sind nur Näherungswerte und sind nur maßgeblich wenn sie schriftlich
ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
3.2. Wir weisen darauf hin, dass Geräte auch in Varianten angeboten und ausgeliefert werden, deren Betrieb
unter bestimmten Umständen bzw. Konfigurationen in Deutschland oder einigen anderen Ländern nicht zulässig
ist. Dies kann sich aus einer Überschreitung der zulässigen Sendeleistung bei bestimmten Modem
/Antennenkonfigurationen ergeben.
3.3. Unsere Produkte und Dienstleistungen basieren auf dem Einsatz von Standard-Software, eigenen
Entwicklungen sowie zusätzlichen Anpassungen.
3.4. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle am Markt erhältlichen Peripheriegeräte zu unseren Produkten
kompatibel sind. Inkompatibilitäten mit einzelnen Peripheriegeräten sind nur dann ein Mangel, wenn wir diese
Kompatibilität ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.
3.5. Sicherheit der Software gegen Hackerangriffe, Viren oder andere bösartige Angriffe ist nicht
Vertragsbestandteil.

4. Pflichten des AG

4.1. Der AG ist dafür verantwortlich, dass alle rechtlichen Vorschriften beim Betrieb der Geräte eingehalten
bzw. die Geräte nur in Umgebungen zu betreiben sind, wo dies zulässig ist.
4.2. Dem AG ist es untersagt, ohne unsere vorherige Zustimmung den Gehäusedeckel der von uns gelieferten
Geräte zu öffnen.
4.3. Bei Inkompatibilitäten ist der AG verpflichtet, ggf. zur Beseitigung von Störungen an allen beteiligten
Geräten nach unserer Anweisung zumutbare Einstellungen /Konfigurationsänderungen vorzunehmen, wenn
damit eine Funktionalität hergestellt werden kann.
4.4. Der AG trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass unsere Ware ganz oder teilweise nicht
ordnungsgemäß arbeitet. Er wird die Ware gründlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten
Zweck testen, bevor er diese operativ einsetzt.
4.5. Um eine Kompromittierung der verwendeten Systeme möglichst auszuschließen, soll der Kunde selbst für
eine Aktualisierung der Software und die Einspielung der aktuellen Fehlerberichtigungen für die zugrunde
liegenden Betriebssysteme und Standard-Software sorgen. Macht der AG das nicht, trifft uns keine Haftung.

5. Preise / Zahlung / Aufrechnung / Zahlungsverzug

5.1. Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2. Sofern nichts anderes vereinbart, haben die Zahlungen durch Überweisung zu erfolgen.
5.3. Der AG hat das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch
uns anerkannt wurden. Der AG kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Falle des Vorliegens von Mängeln steht dem AG ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem AG steht
offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der
Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessen Verhältnis zu
den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung)
steht.
5.4. Befindet sich der AG mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir nach Setzen einer angemessenen Nachfrist
berechtigt, auch von anderen nicht ausgeführten Verträgen mit dem AG zurückzutreten. Bei Verzug fallen
gleichfalls alle Stundungs- und Prolongationsabreden fort. Unsere weiteren Rechte aufgrund Zahlungsverzugs
des AG sind hierdurch unberührt.

6. Lieferpflicht/Rücktritt

6.1. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- oder
Liquiditätsverhältnissen des AG ein und wird dadurch unser Anspruch gefährdet oder werden solche bereits vor
Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so können wir die sofortige Zahlung in
bar oder Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der AG diesem Verlangen nicht nach, können wir vom nicht
erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Als eine solche Verschlechterung ist insbesondere anzusehen:
Zahlungseinstellungen, Eröffnung des Insolvenzverfahren oder der Ablehnung der
Eröffnung mangels Masse sowie Pfändungen, egal aus welchem Grund und von welchem Gläubiger veranlasst.
6.2. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss einer Schadenersatzpflicht gegenüber dem AG steht
uns auch für den Fall zu, dass sich die Lieferfähigkeit , Preisstellung oder Qualität der Waren unserer Zulieferer
oder der Leistungen sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages
wesentlich abhängt, erheblich verändert. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferungen sind in jedem
Falle Voraussetzung unserer eigenen Lieferpflicht.
6.3. Werden wir selbst nur teilweise rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert, sind wir nicht gehalten, die bei
uns eingegangenen Waren auf Lieferansprüche mehrerer AG zu repartieren, sondern können nach unserem
Ermessen von dem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziff. 6.2. Gebrauch machen.
6.4. Kommt der Vertrag auf Wunsch des AG kulanzhalber zur Aufhebung oder wird die Ausführung verschoben
oder wird der Vertrag geändert, so sind wir berechtigt, für Material, Fertigung, Transport, Maschinenstillstand
und ähnliche Vertragskosten entstehende Aufwendungen als Schadensersatz zu verlangen. Wir sind berechtigt,
mindestens 15 % des Auftragswertes pauschal als Schadensersatz zu verlangen, falls der AG nicht einen
geringeren Schaden nachweist. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens sind hiervon
unberührt.

7. Liefer- und Leistungszeit

7.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich
unverbindliche Angaben.
7.2. Die Bestimmung des Auslieferungstages in der vereinbarten Lieferwoche bleibt uns vorbehalten.
7.3. Bei Abrufaufträgen gilt mangels anderer Vereinbarung ein Mindestabruf von 14 Tagen.
7.4. Höhere Gewalt und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Streik, behördliche Maßnahmen,
betriebsfremde Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs) berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen zu
verlängern. Schadenersatzansprüche gegen uns werden hierdurch nicht begründet.
7.5. Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
8. Gefahrübergang
8.1. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Sofern es auf die Übergabe ankommt,
steht es der Übergabe gleich, wenn der AG in Annahmeverzug gerät.
8.2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des AG verzögert, so lagern wir die Lieferungen und
Leistungen auf Kosten und Gefahr des AG ein. In diesem Fall steht die Anzeige unserer Lieferbereitschaft der
Übergabe bzw. der Auslieferung gleich.
9. Gewährleistung
9.1. Den AG trifft die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Rügen müssen uns
schriftlich zugehen.
9.2. Auch im Falle rechtzeitiger Untersuchung und Mängelrügen verliert der AG die Gewährleistungsansprüche,
wenn er die Ware weiterveräußert oder weiterverarbeitet, bevor eine Einigung zwischen ihm und uns erzielt ist
oder bevor wir die angemessene Möglichkeit zur Besichtigung oder Beweissicherung hatten.
9.3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, der ordnungsgemäß gerügt worden ist, leisten wir
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.4. Der AG ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängel geltend zu machen, wenn der AG fällige
Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit
Mängel behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
9.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
oder bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
9.6. Will der AG Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein
Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen 2. Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der
Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
9.7. Die zu dem Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der AG, soweit sie sich dadurch
erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als den vertraglichen Lieferort verbracht
werden; es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.8. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, für Schäden, die auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäßer
Behandlung/Lagerung zurückzuführen sind.
9.9. Kein Mangel sind solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom AG zur Verfügung gestellten
Hardware – und Software- Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von
Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des AG stammenden Gründen resultieren.
9.10. Für Hard- bzw. Software, die vom Kunden geändert worden ist, erbringen wir keine Gewährleistung; es
sei denn, der AG weist nach, dass die Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
9.11. Wir geben unserem AG keine Garantien im Rechtssinne ab.

10. Haftungsbeschränkungen

10.1. Wir bzw. unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften in den Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir jedoch nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere
Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
wenn keiner der in Ziff. 10.1. Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
10.2. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des AG, z.B. Schäden an anderen
Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
10.3. Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 10.1. und 10.2. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der
Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten
auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch
nach Ziff. 10.4., die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziff. 10.5.
10.4. Wir haften bei Verzögerungen der Leistungen in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
durch uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung
ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn
keiner der nachfolgend aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die vorstehenden Grenzen gelten nicht bei
Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.5. Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in den Fällen des Vorsatzes bzw. der groben
Fahrlässigkeit von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, wenn keiner der nachfolgend aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Diese Beschränkung gilt nicht, bei
Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11. Verjährung

11.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Lieferung/Leistung – gleich aus
welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, 438 Abs. 1
Nr. 2, 479 Abs. 1 BGB oder 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die im vorstehenden Satz genannten Fristen unterliegen
einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
11.2. Die Verjährungsfristen in Ziff. 11.1. gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die
mit dem Mangel in Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit
Schadenersatzsprüche jeder Art gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen,
gilt für sie die Verjährungsfrist aus Ziff. 11.1. Satz 1.
11.3. Die Verjährungsfristen nach Ziff. 11.1. und 11.2. gelten mit folgender Maßgabe:
a. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
b. Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder soweit wir
eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen/Leistungen übernommen haben. Haben wir einen Mangel
arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in Ziff. 11.1. genannten Fristen die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
c. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernde Forderung aus der
laufenden Geschäftsbeziehung um 20 % übersteigt, sind wir zur entsprechenden Freigabe der Vorbehaltsware
auf Verlangen des AG verpflichtet.
12.2. Der AG hat uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware,
insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung
der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der AG unverzüglich
anzuzeigen.
12.3. Der AG hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese
Verpflichtungen nach Ziff. 12.2. und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die
Ware entstehen.
12.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei
Verletzung einer Pflicht nach den Ziff. 12.2. vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu
verlangen, wenn uns ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
12.5. Sofern der AG die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt er uns bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der AG zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der AG seinen
Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
12.6. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis
zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

13. Aufbewahrungsgeld

Wird die Lieferung auf Wunsch oder auf Verschulden des AG um mehr als 1 Woche nach der vereinbarten
Lagerzeit oder nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach
unserer Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir pauschal für jeden Monat ein Lagergeld,
höchstens jedoch 5 % des Warenwerts, berechnen. Dem AG ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer
Schaden entstanden ist.

14. Urheberrecht

14.1. Von uns gelieferte Waren (Hard- und Software) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte hieran sowie
an sonstigen, im Rahmen der Vertragsanbahnung und /Durchführung überlassene, Unterlagen stehen im
Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich uns zu.
14.2. Wir räumen dem AG ein nicht- ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein,
die Waren in seinen Betrieb für eigene Zwecke gemäß den Vertragsbestimmungen zu nutzen. Der AG ist nicht
berechtigt, die Software zu vervielfältigen. Er darf die Software nicht in die Arbeitsspeicher und auf die
Festplatten von anderen als von uns gelieferten Geräten laden.
14.3. Die enthaltenen Copyright – Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie
sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht
werden.
14.4. Die Verwertung der Software insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere
Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und
Verleih bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
14.5. Wir können die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
dann vor, wenn der AG mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder die
Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch
uns nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der AG die Hardware, Originalsoftware und
vorhandene Kopien herausgeben und gespeicherte Programme löschen. Auf Anforderung von uns wird der AG
die Herausgabe und Löschung schriftlich versichern.

15. Schlussbestimmungen

15.2. Es gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15.3 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
15.4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, soweit der AG Kaufmann i.S.d.
HGB ist.
15.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrags mit unseren AG einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sind oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
ganz oder zum Teil unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Furth im Wald, September 2025

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