Beschreibung
Weitere Informationen zum TravelControl Software-Update 7.6
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei jeder dienstlichen Fahrt auch immer der Abfahrtsort ersichtlich sein muss. Obwohl bisher im Gesetzestext so nicht definiert, bildet dies nun die Basis für die zukünftige Anerkennung eines Fahrtenbuches für den Dienstwagen. Nachzulesen unter diesem Link:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=pm&nr=26052
Die neue Anforderung war zwar in allen bisherigen TravelControl- Versionen bereits umgesetzt, wenn die vorherige Fahrt eine Dienstfahrt war. Aus Datenschutzgründen wurden jedoch die Adressinformationen bei allen Privatfahrten nicht dargestellt.
Ab sofort werden bei der letzten Privatfahrt, der eine Dienstfahrt folgt, die Adressinformationen eingeblendet und können mit ausgedruckt werden.
An Ihrem Fahrzeuggerät müssen Sie nichts ändern.
Nur die PC-Software sollte im eigenen Interesse zeitnah auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Gibt es weitere Änderungen in der Software?
Ja!
Zusätzlich zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzllichen Anforderungen machen weitere Verbesserungen das Arbeiten mit der Fahrtenbuch-Software noch einfacher und angenehmer.
- die bisher “fliegenden Fenster” füllen jetzt den gesamten Monitor
- die Farbgebung der Software kann gemäß dem eigenen Geschmack individuell angepasst werden
- optimierte Erkennung der Chipkartenleser am lokalen PC
- optimierte Erkennung der Chipkartenleser über Remote Desktop bzw. Terminalserver-Umgebung
- Tipp des Tages beim Programmstart
- Chipkarten der neuesten Generation werden unterstützt
- Optimierung beim Fahrten verorten
Alle Änderungen finden Sie in diesem Dokument:
TravelControl-personal-Update-7.6-Neuerungen
Hersteller: soprotec gmbh
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