Elektronisches Fahrtenbuch TravelControl – Simply the Best

TravelControl Garantie

Autor: Udo Koch
Ganz gleich für welches Gerät Sie sich entscheiden.
6 Jahre Garantie gibt’s auf das TravelControl Komplettset und die Zweitwagenausstattung!
Versprochen!!
Hier sind die Garantiebedingungen des Herstellers für jeden zur Kenntnis:

Allgemeine Garantiebedingungen der Systemics Elektronik GmbH & Co. KG

1 Grundsätze. Wir leisten dafür Gewähr, dass die von uns vertriebenen Produkte die angebotenen
von uns schriftlich spezifizierten Merkmale aufweisen. Für die Geeignetheit der von uns vertriebenen
Produkte für seine Applikation ist ausschließlich der Besteller verantwortlich (Systemverantwortung).
Soweit wir Applikationsberatung bieten, beschränkt sich die Verantwortung dafür auf die angebotenen
Produkte und ihre in prüfbaren technischen Parametern spezifizierten oder spezifizierbaren Merkmale
(Komponentenveranwortung). Muster sind für den Umfang unserer Gewährleistung nicht maßgeblich
(s. § 1. 6).

2 Produktsicherheit Das mit der Verwendung unserer Produkte in der Applikation des Bestellers
verbundene Risiko, insbesondere das Produkthaftungsrisiko tragen wir nur, soweit uns ein eigenes
grobes Verschulden nachgewiesen werden kann oder das Leben oder Gesundheit von Personen
betroffen ist. Im Fall grober Fahrlässigkeit haftet Systemics für den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden.

3 Eignungsprüfung, Mängelrügen. Die Bestimmungen der § 377, 378 HGB gelten für den
Besteller unabhängig davon, ob er im Rechtssinne Kaufmann ist oder nicht. Zur Wahrung von
Gewährleistungsansprüchen obliegt es ihm danach insbesondere, unverzüglich eine Eingangsprüfung
durchzuführen und festgestellte Mängel oder vertragswidrige Mengenabweichungen unverzüglich,
spätestens jedoch nach Ablauf von 10 Tagen, schriftlich zu rügen. Bloße Rücksendung der Ware gilt
nicht als Mängelrüge und entbindet den Besteller nicht von seiner Zahlungspflicht.

4 Mängelbeseitigung. Zur Mängelbeseitigung ist Systemics angemessene Zeit und Gelegenheit zu
gewähren. Wird ihr dies verweigert, ist sie insoweit von der Gewährleistung befreit. Wenn Systemics
eine gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen läßt ohne den Mangel zu beheben, kann der
Besteller Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) verlangen.

5 Gewährleistungsbeschränkung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche
Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bau- bzw.
Montagearbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind, sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler (s. dazu auch § 8: Software).
Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleitung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist die Einlieferung der defekten
Komponente an den Hersteller.
Soweit sich vor- und nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Systemics haftet deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Systemics nicht
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Systemics ist in keinem
Fall haftbar für mittelbare Neben- oder Folgeschäden. Eventuelle Nebenkosten wie beispielsweise
Ein- oder Ausbaukosten sind dem entsprechend nicht Bestanteil des Garantieanspruches.
Die Entschädigung des Bestellers, aufgrund einer Forderung seinerseits, ist ungeachtet der Art der
Forderung entweder aufgrund einer Gewährleistung oder aus dem Vertrag auf den von ihm für die
Waren gezahlten Kaufpreis beschränkt.

6 Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist für Fahrzeuggeräte TravelControl-personal
beträgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 6 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Die
Gewährleistungsfrist für Fahrzeuggeräte TravelControl-professional/fleet beträgt, soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde, 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Für andere und
insbesondere Zubehörteile wie GPS- und GSM-Antennen, Anschlusskabel, Chipkarten, Modems
beträgt die Gewährleistungsdauer gegenüber gewerblichen Nutzern 1 Jahr und gegenüber privaten
Nutzern 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Sie verlängert sich für diejenigen Teile, die wegen
der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können, um die Dauer der
Betriebsunterbrechung, die durch die Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung verursacht
wird. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist.

Stand: 01. März 2011

Die Garantiebedingungen können Sie hier direkt downloaden.

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Telefon: 03 68 48 48 97 97, 0152 01 90 65 04 oder E-Mail: info@travelcontrol-personal.de

 

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Ich bestätige die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und stimme dieser ausdrücklich zu.

 

Der Hersteller von TravelControl ist die Fa. Systemics Elektronik GmbH & Co KG.


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